AGB
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen von
Mawulis Dog Walking – Gassi Service Göppingen
(im Folgenden „Gassi-Service“ genannt).
Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Gassi-Service und dem Hundehalter
für die Durchführung von regelmäßigen Hundespaziergängen und damit verbundenen Leistungen.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Hundehalters finden keine Anwendung,
es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Leistungsumfang
Der Gassi-Service bietet regelmäßige Hundespaziergänge im Rahmen einer Wochenbetreuung an.
Die Betreuung erfolgt ab mindestens zwei fest vereinbarten Tagen pro Woche und ist monatlich kündbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Leistungen umfassen insbesondere:
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das Abholen des Hundes am vereinbarten Ort
-
den sicheren Transport in geeigneten Transportboxen
-
einen strukturierten Spaziergang zur Auslastung des Hundes
-
das Zurückbringen des Hundes an den vereinbarten Ort
Die Spaziergänge finden in kleinen Gruppen statt.
Die maximale Gruppengröße beträgt bis zu vier Hunde pro Spaziergang.
Der genaue Leistungsumfang, die Betreuungstage sowie die Uhrzeiten werden individuell vereinbart und vertraglich festgehalten.
§3 Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme eines Hundes in den Gassi-Service ist,
dass der Hund gesund, sozial verträglich und für Spaziergänge in kleinen Gruppen geeignet ist.
Der Hundehalter verpflichtet sich, den Gassi-Service vor Beginn der Betreuung
über besondere Eigenschaften, Verhaltensauffälligkeiten, Ängste, Unverträglichkeiten
oder gesundheitliche Einschränkungen des Hundes vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren.
Eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist zwingende Voraussetzung für die Betreuung.
Der Nachweis kann vor Beginn der Leistung verlangt werden.
Der Gassi-Service behält sich das Recht vor,
Hunde ohne Angabe von Gründen nicht aufzunehmen oder eine laufende Betreuung abzulehnen bzw. zu beenden,
wenn dies aus Gründen der Sicherheit oder des Wohlergehens aller Beteiligten erforderlich erscheint.
§4 Kennenlernen und Probespaziergang
Vor Beginn der regelmäßigen Betreuung findet ein persönliches Kennenlernen statt.
Dieses dient dazu, den Hund, den Hundehalter sowie besondere Bedürfnisse und Abläufe kennenzulernen.
Im Rahmen des Kennenlernens kann ein kostenloser Probespaziergang durchgeführt werden.
Dieser dient ausschließlich der Einschätzung, ob sich der Hund für die Betreuung im Rahmen des Gassi-Services eignet
und ob eine harmonische Eingliederung in die Gruppe möglich ist.
Ein Anspruch auf Abschluss eines Betreuungsvertrags besteht durch das Kennenlernen oder den Probespaziergang nicht.
Der Gassi-Service behält sich vor, nach dem Kennenlernen von einer Betreuung abzusehen,
wenn dies aus Gründen der Sicherheit, des Tierwohls oder der Organisation erforderlich ist.
§5 Vertragsschluss, Betreuungstage und Zeitfenster
Nach erfolgreichem Kennenlernen wird ein Betreuungsvertrag geschlossen.
Darin werden die festen Betreuungstage, die gewählten Zeitfenster sowie weitere individuelle Absprachen verbindlich festgehalten.
Die Betreuung erfolgt ausschließlich zu den vereinbarten Gassi-Zeitfenstern, insbesondere:
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morgens ca. 7:00–8:00 Uhr
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mittags ca. 12:00–13:00 Uhr
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abends ca. 17:00–18:00 Uhr
Abweichungen von den vereinbarten Zeiten bestehen nur im Ausnahmefall
(z. B. witterungsbedingt oder aus organisatorischen Gründen) und berechtigen nicht zu Preisnachlässen.
Die vereinbarten Betreuungstage gelten als verbindlich reserviert und werden regelmäßig wahrgenommen,
unabhängig davon, ob der Hundehalter die Leistung im Einzelfall in Anspruch nimmt,
sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
§6 Abholung, Schlüsselübergabe und Zutritt zur Wohnung
Die Abholung und Rückbringung des Hundes erfolgen zu den vertraglich vereinbarten Zeiten
am vereinbarten Übergabeort (z. B. Wohnung, Haus, Haustür).
Sofern der Hundehalter zum Abhol- oder Rückgabezeitpunkt nicht anwesend ist,
kann eine Schlüsselübergabe vereinbart werden.
Diese wird vertraglich geregelt und dient ausschließlich dem Zutritt zur Wohnung
für die Abholung und Rückgabe des Hundes.
Der Gassi-Service verpflichtet sich zu einem sorgfältigen und verantwortungsvollen Umgang mit dem überlassenen Schlüssel.
Eine Haftung besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verlust des Schlüssels.
Der Hundehalter stellt sicher, dass der Hund zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist
und keine Umstände vorliegen, die eine sichere Abholung verhindern.
§7 Transport und Sicherung
Der Transport der Hunde erfolgt ausschließlich in geeigneten, gesicherten Transportboxen im Fahrzeug des Gassi-Services.
Jeder Hund wird separat und sicher transportiert, um Verletzungen, Stress und Gefahren zu vermeiden.
Die Auswahl der Transportbox, die Platzierung im Fahrzeug sowie die Sicherung erfolgen
nach den geltenden Sicherheitsstandards und im Ermessen des Gassi-Services.
Der Hundehalter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden,
dass der Hund für den Transport in einer Transportbox untergebracht wird.
Ein Transport außerhalb dieser Sicherungsmaßnahmen (z. B. frei im Fahrzeug) ist ausgeschlossen.
§8 Durchführung der Spaziergänge
Die Spaziergänge dienen der sicheren Bewegung, Auslastung und dem Wohlbefinden des Hundes.
Die Dauer eines Spaziergangs beträgt in der Regel ca. 45 Minuten, zuzüglich Abhol- und Rückbringzeit.
Die Hunde werden ausschließlich an der Leine geführt.
Ein Freilauf ist grundsätzlich ausgeschlossen, um Gefahren für Hund, Halter und Dritte zu vermeiden.
Die Auswahl der Spazierwege, Routen und Aufenthaltsorte (z. B. Wald- oder Grünflächen)
erfolgt nach Ermessen des Gassi-Services unter Berücksichtigung von Sicherheit, Witterung und Gruppenzusammensetzung.
Der Gassi-Service ist berechtigt,
situationsabhängig Entscheidungen zu treffen (z. B. Routenänderungen, kürzere Pausen),
wenn dies aus Sicherheits- oder Tierschutzgründen erforderlich ist.
§9 Haftung
Für Schäden, die durch den Hund verursacht werden (z. B. Personen-, Sach- oder Vermögensschäden),
haftet der Hundehalter im Rahmen der gesetzlichen Tierhalterhaftung (§ 833 BGB).
Der Gassi-Service haftet nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bleibt hiervon unberührt.
Der Hundehalter stellt sicher, dass für den Hund eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung besteht
und verpflichtet sich, den Gassi-Service von Ansprüchen Dritter freizustellen,
soweit diese auf dem Verhalten des Hundes beruhen und nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten
des Gassi-Services verursacht wurden.
§10 Preise und Zahlung
Es gelten die jeweils vereinbarten Preise gemäß dem abgeschlossenen Betreuungsvertrag.
Die Preise verstehen sich pro Spaziergang mit einer Dauer von ca. 45 Minuten,
zuzüglich Abhol- und Rückbringzeit.
Die Betreuung erfolgt im Rahmen einer regelmäßigen Wochenbetreuung mit festen Betreuungstagen.
Die vereinbarten Leistungen werden unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme
(z. B. bei Abwesenheit des Hundehalters) berechnet,
sofern der Termin nicht fristgerecht abgesagt wurde.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich im Voraus,
sofern keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der angegebenen Frist
ohne Abzug zu begleichen.
§11 Absagen und Ausfallregelungen
Vereinbarte Betreuungstage gelten als fest reserviert.
Kann ein Spaziergang durch den Hundehalter nicht wahrgenommen werden
(z. B. wegen Urlaub, Krankheit des Hundes oder anderweitiger Abwesenheit),
ist der Gassi-Service rechtzeitig zu informieren.
Erfolgt keine oder keine rechtzeitige Absage,
besteht kein Anspruch auf Erstattung des vereinbarten Preises,
da der Betreuungstermin exklusiv reserviert ist.
Ist der Hund aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage,
an einem Spaziergang teilzunehmen, ist der Gassi-Service unverzüglich zu informieren.
Der Gassi-Service behält sich vor, die Betreuung aus Gründen des Tierwohls auszusetzen.
Fällt ein Spaziergang aus Gründen aus,
die der Gassi-Service zu vertreten hat (z. B. Krankheit oder höhere Gewalt),
wird der Termin nach Möglichkeit nachgeholt oder gutgeschrieben.
§12 Witterung und höhere Gewalt
Die Spaziergänge finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt.
Dazu zählen auch Regen, Kälte oder winterliche Bedingungen.
Bei extremen Wetterlagen (z. B. Sturm, Glatteis, starke Hitze, Unwetterwarnungen)
behält sich der Gassi-Service vor,
Spaziergänge aus Sicherheits- und Tierschutzgründen zu verkürzen, zu verschieben oder abzusagen.
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Verkehrsausfälle),
die eine ordnungsgemäße Durchführung der Leistung unmöglich machen,
entbinden den Gassi-Service für die Dauer des Ereignisses von der Leistungspflicht.
In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
§13 Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Betreuungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen
und ist monatlich kündbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Die Kündigung kann von beiden Vertragsparteien
in Textform (z. B. per E-Mail oder schriftlich) erfolgen
und wird zum Ende des laufenden Monats wirksam.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
-
der Hund wiederholt aggressives oder unkontrollierbares Verhalten zeigt
-
falsche oder unvollständige Angaben zum Hund gemacht wurden
-
gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstoßen wird
-
die Sicherheit von Hund, Gassi-Service oder Dritten gefährdet ist
Bereits vereinbarte und erbrachte Leistungen bleiben von der Kündigung unberührt.
§14 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen,
insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Einzelheiten zur Art, zum Umfang und zum Zweck der Datenverarbeitung
sind in der separaten Datenschutzerklärung geregelt,
die auf der Website des Gassi-Services unter dem Reiter „Datenschutz“ abrufbar ist.
Mit Abschluss des Betreuungsvertrags erklärt sich der Hundehalter
mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten
im Rahmen der Datenschutzerklärung einverstanden.
§15 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung
tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung
unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben am nächsten kommt.
